Ich kann als Hintergrundinformation folgenden Beitrag zum rechtlichen Hintergrund der Erntehelfer empfehlen.
Es wird auch der Unterscheid zwischen dem namentlichen Verfahren und dem anonymen Verfahren erklärt, der bei der Anforderung von Erntehelfern beim Arbeitsamt beachtet werden muss.
Der Aufenthalstitel eines Erntehelfer wird durch die Beschäftigungsverordnung geregelt, hier der Paragraph zu Saisonbeschäftigungen in der BeschV.
Donnerstag, 18. September 2008
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