Donnerstag, 18. September 2008

Erntehelfer und der rechtliche Hintergrund

Ich kann als Hintergrundinformation folgenden Beitrag zum rechtlichen Hintergrund der Erntehelfer empfehlen.
Es wird auch der Unterscheid zwischen dem namentlichen Verfahren und dem anonymen Verfahren erklärt, der bei der Anforderung von Erntehelfern beim Arbeitsamt beachtet werden muss.

Der Aufenthalstitel eines Erntehelfer wird durch die Beschäftigungsverordnung geregelt, hier der Paragraph zu Saisonbeschäftigungen in der BeschV.

Mittwoch, 17. September 2008

Landwirte, seht auf diesen Blog

Guten Tag, ich möchte mich mit meinem Blog an deutsche Landwirte wenden. Meine Erfahrungen im Bereich Obstanbau und Spargelanbau sind recht umfangreich, diese möchte ich gerne weitergeben. Außerdem hoffe ich auf eine rege Beteiligung anderer Landwirte, gerne auch aus Obstanbau, aber natürlich auch Spargelbauern, und nicht zuletzt Weinbauern.

Wie wart ihr mit der diesjährigen Ernte zufrieden? Die Apfelernte im Rheinland war zumindest ein Reinfall...