Freitag, 5. März 2010

Direktzahlungen

Die maßgeblichen Gesetze und Verordnungen

Die heutige EU-Agrarförderung stützt sich wesentlich auf Direktzahlungen an landwirtschaftliche Betriebsinhaber, die als Teilausgleich für Stützpreissenkungen für bestimmte Produkte eingeführt wurden (bei Getreide etwa 50 Prozent Absenkung seit Beginn der Reformen, bei Rindfleisch rund 54 Prozent; in den vergangenen Jahren zum Beispiel bei Zucker 40 Prozent, bei Milch 25 Prozent).

Da die Direktzahlungen unabhängig von der landwirtschaftlichen Produktion gewährt werden, fördern sie im Vergleich zu den früher die Agrarpolitik dominierenden "Marktordnungsmaßnahmen" die Marktorientierung der Produzenten und haben keinen oder nahezu keinen handelsverzerrenden Einfluss auf die Preise und Produktion auf dem Weltmarkt oder gar in den Entwicklungsländern.

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